Der Österreichische Fachverband für Orientierungslauf – kurz ÖFOL – bekennt sich zur Einhaltung hoher ethischer Werte und Grundsätze.
Unsere Werte basieren auf den „olympischen Idealen“: dem Streben nach Höchstleistungen, dem Prinzip des friedlichen Leistungsvergleichs im Wettkampf, dem Wert der Freundschaft und der Völkerverständigung und dem Bekenntnis zu Fair Play.
Eine wichtige Leitlinie unseres Handelns ist das Statut des ÖFOL.
Dieses enthält neben einer Fülle von formalen Regelungen auch Erläuterungen zum Zweck und zu den Aufgaben des Österreichischen Fachverbandes für Orientierungslauf, einen ausführlichen Abschnitt zum Thema Anti Doping, das Bekenntnis zu Respekt und gegen Gewalt und den Play Fair Code.
Die Statuten des ÖFOL findet man auf dieser Seite: > www.oefol.at/statuten-und-geschaeftsordnung/
Förderprogramm Good Governance
Der Österreichische Fachverband für Orientierungslauf – Orienteering Austria – nimmt am Förderprogramm der Bundes-Sport-GmbH teil.
Die Einreichung des Österreichischen Fachverbands für Orientierungslauf – Orienteering Austria für die Förderperiode 2024 ist im Good Governance Report zusammengefasst.
Die Aktivitäten des ÖFOL zur Stärkung der Good Governance wurden im Juni 2024 seitens des Sportministeriums mit der Überreichung des Good Governance Siegels „Best Practice“ honoriert.
Zertifikat Gütesiegel „Best Practice in Good Governance“
Kodices, Konzepte, Leitlinien und Schulungsmaterial für den respektvollen Umgang miteinander und die faire Ausübung des Orientierungssports
Schutz- und Präventionskonzept
Die im Verband tätigen Personen übernehmen eine hohe Verantwortung für den Schutz und die Wahrung der Integrität der von ihnen betreuten Athletinnen und Athleten. Um auf die Gefahren des Machtmissbrauchs und von Grenzverletzungen aufmerksam zu machen, hat der ÖFOL ein Konzept entwickelt, das für Respekt und Sicherheit im Sport sensibilisiert.
Dieses Konzept ergänzt die bereits in den ÖFOL-Statuten enthaltenen Richtlinien für einen respektvollen und gewaltfreien Umgang im sportlichen Umfeld.
Professionell unterstützt wird der Verband bei seiner Präventionsarbeit durch den Verein 100% Sport.
Wir laden alle im Verband tätigen Menschen dazu ein, die Maßnahmen und Verhaltensregeln in unserem Präventions- und Schutzkonzept mitzutragen.
Formulare
- Strafregisterbescheinigung
- Verhaltenscodex Respekt und Sicherheit
- Verhaltenscodex2024-NEU
- Ansuchen Logonutzung
Weiterbildungen & Unterlagen
- E-Learning Safe Sport: Um Funktionär*innen, Trainer*innen, Sportler*innen und Erziehungsberechtigte für das Thema sexualisierte Gewalt im Sport zu sensibilisieren, kann ein von 100% SPORT entwickelter Online Kurs absolviert werden. Dieser Kurs ist in 3 Module (Erkennen– Vorbeugen – Einschreiten) gegliedert, dauert ca. 90 Minuten und richtet sich an alle Personen, die im Sport tätig sind. Er wird ab einem Alter von 16 Jahren empfohlen. https://safesport.at/academy/e-learning/
- E-Learning Kinderschutzkonzepte: In diesem kostenfreien e-Learning wird erläutert wie Kinderschutz in der eigenen Organisation/Verband/Verein umgesetzt werden kann. Dauer ca. 1,5h. Nach einem kurzen Quiz erhält man eine Teilnahmebestätigung. https://www.schutzkonzepte.at/e-learning-kinderschutzkonzepte/
- Handreichung 3. Auflage (2023)
- Videos zur Prävention und Intervention bei Gewalt im Sport von Safe Sport: https://safesport.at/mediathek/
- Der Vortrag von Gudrun Englmaier, Genderbeauftragte und Präventions- und Schutzbeauftragte des ÖFOL, informiert über Maßnahmen zur Prävention und zum Schutz vor (sexualisierter) Gewalt im Sport: > Präsentation
Interne Kontaktstelle
(siehe auch Präventions- und Schutzkonzept)
Der ÖFOL hat eine von 100% Sport ausgebildete Schutz- und Präventionsbeauftragte. Sie ist Ansprechpersonen für Fragen zum Thema Prävention, Respekt und Sicherheit und vermittelt Betroffene bei Bedarf an Hilfseinrichtungen.
Meldet euch gerne bei mir bei Fragen zum Schutzkonzept, wenn ihr einen Rat braucht oder euch das Thema einfach so interessiert.
Kontakt: Gudrun Englmaier: gudrun.englmaier@oefol.at
Termine 2024 bei 100% SPORT
Ausbildungstermine Präventions- und Schutzbeauftragte:
Salzburg: Donnerstag, 03. Oktober, 9 - 18 Uhr
Vernetzungstreffen Safe Sport Netzwerk (Referent*innen & Präventions- und Schutzbeauftragte)
Termin 2: Dienstag, 05.11. 17-19 Uhr Online
Online Fortbildungen zum Thema Kinderschutz:
Dienstag, 10.09. 18:30-20:00: Webinar: Wie wehre ich mich gegen Hass im Netz?: ÖIAT Academy (oiat.at)
Montag, 16.09. 17:00-20:00: Online-Fortbildung "Digitale Aspekte in Kinderschutzkonzepten" | Safer-Internet-Fachstelle digitaler Kinderschutz: ÖIAT Academy (oiat.at)
Mittwoch, 25.09. 17:00-20:00 Online-Fortbildung "Cybergrooming" | Safer-Internet-Fachstelle digitaler Kinderschutz: ÖIAT Academy (oiat.at)
Interne Beschwerdeeinbringung:
Beschwerde_Gespraechsprotokoll (pdf) oder
Beschwerde- oder Verdachtseinbringung Bereich A ( Respekt, Gleichbehandlung, Sicherheit)
https://forms.gle/XJjpxbBBttJXtq5DA
Externe Kontaktstellen
Erste Kontaktstelle außerhalb des Verbandes ist vera* Sport:
vera* – Vertrauensstelle gegen Belästigung und Gewalt in Kunst, Kultur und Sport
Wer kann sich an die Vertrauensstelle im Sport wenden?
- Sportler*innen und Betroffene von Belästigung und Gewalt im Sport, egal ob organisierter Breiten-, Leistungs- oder Spitzensport
- Haupt- und ehrenamtlich tätige Personen (Trainer*innen, Betreuer*innen, Schiedsrichter*innen, Vertrauenspersonen, etc.)
- Erziehungsberechtigte, die Fragen zu einem Vorfall oder einem Verdacht haben, oder selbst Betroffene von Belästigung oder Gewalt im Sport sind.
Die Beratungsleistungen sind kostenlos und vertraulich!
Kontakt: vera*Sport für Betroffene von Gewalt & Belästigung im Sport (vera-vertrauensstelle.at)
Geschlechtergerechtigkeit gilt im Österreichischen Fachverband als Grundwert. Der Orientierungslaufsport bietet Frauen und Männern, Buben und Mädchen dieselben Möglichkeiten zur Ausübung, Weiterentwicklung und erfolgreichen Karriere.
Gender Mainstreaming Konzept
Über die Grundsätze und Maßnahmen für Gender Mainstreaming im ÖFOL informiert das Mainstreaming Konzept.
Weiterbildung & Unterlagen
Sport und Menschenrechte:
https://www.sportundmenschenrechte.at
Geschlechtergerechtigkeit im Sport – Aktionsplan und Empfehlungen 2022
Diplomarbeit zum Thema „Geschlechterperspektiven im Orientierungslauf“ (© Dominik Grünberger)
Interne Beschwerdeeinbringung:
Beschwerde_Gespraechsprotokoll (pdf) oder
Beschwerde- oder Verdachtseinbringung Bereich A (Respekt, Gleichbehandlung, Sicherheit)
Unter "Good Governance" ("Gute Regierungsführung" - im Verbandswesen: "Gute Verbands- oder Vereinsführung") verstehen wir die verantwortungsvolle Planung und Durchführung aller Aufgaben, die dem ÖFOL obliegen.
In den Statuten des ÖFOL sind Anti-Doping-Regelungen, Bekenntnis zu Respekt und gegen Gewalt und Play Fair Code verankert.
Die Einhaltung dieser Regeln sind somit für jedes Mitglied und Lizenzmitglied des ÖFOL verpflichtend.
Verhaltens-Leitlinien zur Good Governance wurden, soweit sie nicht ohnehin bereits in den ÖFOL-Statuten enthalten sind, in eigenen Dokumenten erfasst: Good Governance Leitlinien ÖFOL & FairplayCodex.
Wichtige Grundsätze der Good Governance im Orientierungslauf-Sport
Orientierungslaufsport wirkt integrativ, weil auch Menschen mit Behinderungen diesen Sport ausüben können. Beispielhaft seien Menschen mit einer Hörschwäche genannt, die fest in die OL-Community integriert sind und eigene Gehörlosen-Meisterschaften im Orientierungslaufsport durchführen.
Menschen aus anderen Nationen sind herzlich eingeladen, in Österreich an Orientierungslaufaktivitäten teilzunehmen. Orientierungslaufsport ist international bekannt und funktioniert nach international einheitlichen Regeln. Die Symbole auf den Orientierungslaufkarten und Postenbeschreibungen sind einheitlich, sodass man auch ohne Sprachkenntnisse überall auf der Welt an Orientierungslauf-Events teilnehmen kann.
Die OL-Community in Österreich ist multikulturell, der Austausch untereinander wird freundschaftlich gepflegt. Orientierungsläufer*innen aus der Ukraine, die wegen der russischen Invasion flüchten mussten, wurden in den nächstgelegenen OL-Vereinen herzlich aufgenommen.
Die Orienteering Sparte „Trail-O“ ermöglicht es auch Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Orientierungsaufgaben zu lösen. Ansätze zur Einführung dieser Sparte in Österreich gab es beginnend mit 2020. Diese Bestrebungen wurden allerdings durch die Pandemie unterbrochen.
Nachhaltigkeit und Green Events: Als Sportart, die direkt in der Natur stattfindet, ist Umweltschutz im Orientierungslauf ein hoher Wert. Es war immer schon Anspruch des Verbandes und seiner Mitglieder, die Auswirkungen des Sports auf die Natur minimal zu halten. Dies geschieht einerseits durch hohe Disziplin in Bezug auf das Abfallverhalten, andererseits durch Rücksichtnahme auf Fauna und Flora, z. B. bei der Auswahl von
Postenstandorten und bei der Frequenz von Laufrouten.
Zusätzlich werden immer mehr nationale Wettkämpfe als „Green Events“ konzipiert. Dies umfasst z. B. die Möglichkeit, Wettkampforte mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen, und den Verzicht auf Einwegmaterialien.
Duale Karriere von Athlet*innen: Vorbildlich ist die Zusammenarbeit des ÖFOL mit dem Österreichischen Bundesheer. Orientierungslauf als militärische Schwerpunktsportart wird im Bundesheer geschätzt und gefördert. In enger Zusammenarbeit von Verband und Bundesheer wird die Weiterentwicklung der beim Bundesheer angestellten Athlet*innen bestmöglich unterstützt. Ein wichtiges Bindeglied ist dabei der Bundesheertrainer, der auch Leistungen für den Verband erbringt und mit dem Nationaltrainer Fuß OL eng zusammenarbeitet.
Interne Beschwerdeeinbringung:
Beschwerde_Gespraechsprotokoll (pdf) oder
https://forms.gle/qUcdSFCBRbB72TxE9
ÖFOL Vorstand
Bekanntgabe Vorstandsmitglieder - Funktionen in anderen Sportorganisationen (Stand 28. Februar 2024)
§ 19 Anti-Doping-Regelungen
(1) Für den ÖFOL, seine Mitglieder, Sportler*innen, Funktionär*innen, Mitarbeiter*innen,
Betreuungspersonen sowie sonstige Personen gelten die Anti-Doping-Regelungen der IOF und die
Anti-Doping-Regelungen des Anti-Doping-Bundesgesetzes (ADBG) in der jeweils gültigen Fassung.
(2) Der ÖFOL und seine Vereine samt den zugehörigen Sportler*innen, Betreuungspersonen sowie
sonstigen Personen sind verpflichtet, sämtliche Informationen, die einen Verdacht auf einen Verstoß
gegen Anti-Doping-Regelungen darstellen, an die Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung oder andere
Anti-Doping-Organisationen zu melden.
(3) Der ÖFOL verpflichtet alle seine Mitglieder, Funktionär*innen, Mitarbeiter*innen, Betreuungspersonen
sowie sonstige Personen, dass sie alle Pflichten und Sanktionen anerkennen, die sich aus den unter
(1) angeführten Regelungen und Gesetzen ergeben.
(4) Über die Verhängung von Sicherungs- und Disziplinarmaßnahmen auf Grund des Verdachts von
Verstößen gegen Anti-Doping-Regelungen sowie über das Vorliegen von Verstößen gegen AntiDoping-Regelungen, die zu einem Verbot der Teilnahme an Wettkämpfen führen können, entscheidet
im Auftrag des ÖFOL die gemäß ADBG in der jeweils gültigen Fassung eingerichtete unabhängige
Österreichische Anti-Doping-Rechtskommission (ÖADR) unter Zugrundelegung der gültigen AntiDoping-Regelungen der IOF im Sinne des ADBGs in der jeweils gültigen Fassung. Die
Entscheidungen der ÖADR können bei der unabhängigen Schiedskommission (USK) angefochten
werden, wobei für das bei dieser geführte Verfahren die Regelungen gemäß ADBG in der jeweils
gültigen Fassung zur Anwendung kommen.
(5) Sämtliche Mitglieder, Funktionär*innen, Mitarbeiter*innen und Betreuungspersonen des ÖFOL und
seiner Vollmitglieder sind verpflichtet, allen Aufforderungen der ÖADR, der USK und der NADA Austria
Folge zu leisten und an einem allfälligen Verfahren mitzuwirken. Sollte jemand diesen Aufforderungen
oder der Mitwirkung am Verfahren nicht Folge leisten, so ist eine Sanktion gemäß den Statuten bzw.
Wettkampfordnung des ÖFOL zu verhängen.
(6) Die Organe, Mitarbeiter*innen, sonstige Personen, Anti-Doping Beauftragte und sonstige
Funktionär*innen des ÖFOL oder ihm nachgeordneter Organisationen sind zur Verschwiegenheit über
ihre Tätigkeit im Sinne des Anti-Doping-Bundesgesetzes in der jeweils gültigen Fassung verpflichtet,
sofern gesetzlich nichts anderes vorgesehen ist. Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht gegenüber
dem im Anlassfall zur Verhängung von Sicherungs- und Disziplinarmaßnahmen zuständigen Organ,
der USK, den Gerichten und Verwaltungsbehörden, der Unabhängigen Dopingkontrolleinrichtung
sowie den Anti-Doping-Organisationen, die gemäß den geltenden Anti-Doping-Bestimmungen des
zuständigen internationalen Sportfachverbandes zuständig sind.
(7) In die Wettkampfbedingungen bei Wettkämpfen, die vom ÖFOL oder eines seiner Mitglieder
veranstaltet werden, ist die Geltung der unter (1) angeführten Anti-Doping-Bestimmungen
aufzunehmen. Zusätzlich verpflichtet sich jede*r Sportler*in mit der Teilnahme an WettkampfVeranstaltungen des ÖFOL sowie diesem nachstehender Organisationen zur Einhaltung der AntiDoping-Regelungen in der jeweils gültigen Fassung des Anti-Doping-Bundesgesetzes sowie der diesbezüglichen Regelungen des ÖFOL sowie der IOF (insbesondere
Satzungen, Sportordnung, Wettkampfordnung, Disziplinarordnung, etc.). Die*der teilnehmende
Sportler*in ist jederzeit verpflichtet, an jedem Ort an Dopingkontrollen mitzuwirken.
https://www.nada.at/de/nada-austria
Interne Beschwerdeeinbringung:
Beschwerde_Gespraechsprotokoll (pdf) oder
https://forms.gle/qUcdSFCBRbB72TxE9
Anti-Doping-Beauftragter
Dominik Lapornik (Vorstandsmitglied und Referent für Wettkämpfe): dominik.lapornik@oefol.at
Bekenntnis zur Integrität im Sport - Play Fair Code
Wettkampfmanipulation und Wettbetrug sind in der globalisierten Welt von heute eine ernstzunehmende
Bedrohung für die Integrität und die Glaubwürdigkeit des Sports geworden. Der ÖFOL und seine Mitglieder
bekennen sich zu den sozialen, ethischen und kulturellen Werten des Sports. Der ÖFOL und seine Mitglieder treten daher aktiv für die Integrität und Glaubwürdigkeit im Sport ein und
lehnen jede Form der Manipulation von Sportbewerben strikt ab. Der ÖFOL und seine Mitglieder richten ihr
Handeln und Auftreten nach den Grundsätzen und Grundwerten des Sportgeists, der Glaubwürdigkeit, des
Bewusstseins der Verantwortung und der Prävention aus und fordern die genannten Grundwerte der
Integrität im Sport im Sinne des Verbandszwecks auch von allen Verbandsangehörigen als
Verhaltensmaxime ein.
und
Play Fair Code: playfaircode.at
Interne Beschwerdeeinbringung:
Beschwerde_Gespraechsprotokoll (pdf) oder
Orienteering ist eine Outdoor-Sportart, die zu zwei Drittel in den Wäldern stattfindet. Neben der sportlichen Lust, als Leistungssportler*in schnellstmöglich mit einer perfektionierten Orientierungs-Technik und trainierter Schnelligkeit durch den Wald zu navigieren, steht auch die Wertschätzung für die „Sportstätte“ NATUR im Blickpunkt. Nicht nur, weil wir ohne den Wald unsere Sportart nicht ausüben können, sondern weil wir uns bewusst sind, dass wir – langfristig gesehen – die Natur nur gehegt und gepflegt in ihrer Schönheit und in ihrer Wohltat für Leib und Seele erfahren können.
Daher übernehmen der Orientierungslauffachverband und seine Mitgliedsvereine neben dem sportlichen Hauptzweck auch Verantwortung für Umwelt und Gesellschaft. Orientierungssport ist eine kostengünstige Sportart für alle Altersgruppen und Geschlechter. Als variantenreiche Sportart bietet Orientierungssport ausreichend Möglichkeiten zur Integration und Inklusion von Menschen mit besonderen Bedürfnissen. So ist Orientierungssport auch bei Menschen mit Gehörlosigkeit eine beliebte und gerne ausgeübte Sportart.
Richtungsweisend wirkt dabei auch das 2022 verabschiedete Hauptziel der International Orientieering Federation (IOF), ein globaler und nachhaltiger Sport zu werden. Die IOF hat sich dazu verpflichtet, in Bezug auf Nachhaltigkeit zu den führenden Sportorganisationen zu gehören.
weiterführendes Dokument:
Nachhaltigkeit2024-NEU
Nachhaltigkeits-Beauftragte:
Elisabeth Kirchmeir (ÖFOL-Präsidentin): elisabeth.kirchmeir@oefol.at
Richtlinien Ehrenamt:
Das ehrenamtliche Engagement und die Freiwilligenarbeit sind eine tragende Säule des Orientierungssports. Ohne die Arbeit freiwilliger Vereinsmitglieder wären viele Aktivitäten und Fortschritte im Orientierungssport nicht möglich. Mit diesem Verhaltenskodex soll ein Rahmen und eine Leitlinie für die ehrenamtlich im Orientierungssport tätigen Menschen geschaffen werden, damit diese ihrer Vorbildfunktion als Botschafter:innen des Sports gerecht werden und im Einklang mit den Werten und Grundsätzen des Verbandes handeln können.
OEFOL-Verhaltenscodex_Ehrenamt_2024
Richtlinien Vorstand:
Mitarbeitende und Vorstandsmitglieder im Österreichischen Fachverband für Orientierungslauf tragen
eine besondere Verantwortung bei der Einhaltung von Compliance-Regeln. Sie sind sich ihrer
Vorbildfunktion als Botschafter:innen des Sports bewusst und mit den Werten und Grundsätzen des
Verbandes vertraut.
Der vorliegende Verhaltenskodex bildet eine Handlungshilfe bei der Klärung von Compliance-Fragen.
Geltungsbereich und Anwendung des Verhaltenskodex
Dieser Verhaltenskodex gilt für:
• Mitarbeitende des ÖFOL
• Mitglieder des ÖFOL-Vorstands
OEFOL-Verhaltenscodex_Vorstand_2024
ÖFOL Verhaltenskodex
Für Trainer*innen, Instruktor*innen, Übungsleiter*innen, sowie alle
Personen, die im Orientierungssport tätig sind:
Verhaltenscodex2024-NEU
Termine 2024 bei 100% SPORT
Ausbildungstermine Präventions- und Schutzbeauftragte:
Salzburg: Donnerstag, 03. Oktober, 9 - 18 Uhr
Vernetzungstreffen Safe Sport Netzwerk (Referent*innen & Präventions- und Schutzbeauftragte)
Termin 2: Dienstag, 05.11. 17-19 Uhr Online
Online Fortbildungen zum Thema Kinderschutz:
Dienstag, 10.09. 18:30-20:00: Webinar: Wie wehre ich mich gegen Hass im Netz?: ÖIAT Academy (oiat.at)
Montag, 16.09. 17:00-20:00: Online-Fortbildung "Digitale Aspekte in Kinderschutzkonzepten" | Safer-Internet-Fachstelle digitaler Kinderschutz: ÖIAT Academy (oiat.at)
Mittwoch, 25.09. 17:00-20:00 Online-Fortbildung "Cybergrooming" | Safer-Internet-Fachstelle digitaler Kinderschutz: ÖIAT Academy (oiat.at)
RÜCKBLICKE:
Rückblick auf 2. Tagung der Genderbeauftragen 2023 – 20.10.2023: Rückblick auf 2. Tagung der Genderbeauftragen 2023 - 20.10.2023 - 100% SPORT (100prozent-sport.at)
Rückblick auf 1. Österreichische Safe Sport Tagung – 10.11.2023: Rückblick auf 1. Österreichische Safe Sport Tagung - 10.11.2023 - 100% SPORT (100prozent-sport.at)
Jahresbericht vera* Sport (09/22-08/23): siehe PDF Dokument
Beschwerde- oder Verdachtseinbringung.
Beschwerde gilt als Prävention, da vor allem Kinder und Jugendliche, aber auch Erwachsene dadurch
frühzeitig auf Umstände und Tatsachen hinweisen können, die ihnen nicht gefallen oder die ihre Grenzen (physische, psychische, ...) verletzen. Anliegen oder Probleme können von verbaler Ausschreitung, über genervte Trainer*innen bis zu beobachteten sexuellen Übergriffen reichen. Entscheidend für uns ist, dass wir davon erfahren und gemeinsam handeln können.
Werden dem österreichischen Fachverband für Orientierungslauf Beschwerden bzw. Hinweise vorgetragen oder Vorkommnisse angezeigt, die sich beispielsweise auf sexuelle Belästigung, Kinder-
und Gewaltschutz, Diskriminierung und Mobbing, oder Verstöße gegen das Regelwerk beziehen, wird
der Verband die Einleitung entsprechender Maßnahmen konsequent prüfen und die richtigen Schritte einleiten.
Weiterführendes Dokument: https://www.oefol.at/wp-content/uploads/2024/02/Beschwerdemechanismus-NEU.pdf
EINBRINGUNG:
Beschwerde_Gespraechsprotokoll (pdf) oder
Beschwerde- oder Verdachtseinbringung Bereich A ( Respekt, Gleichbehandlung, Sicherheit)
https://forms.gle/XJjpxbBBttJXtq5DA
Beschwerde- oder Verdachtseinbringung Bereich B Verband / Organisation
https://forms.gle/H9ve5Zujx6NWkiF37
Beschwerde- oder Verdachtseinbringung Bereich C Wettkämpfe
https://forms.gle/Q68fJAirwEXnrfXy9
Vielen DANK