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Spitzensportförderung bei Justizwache

ÖFOL - Österreichischer Fachverband für Orientierungslauf
ÖFOL - Österreichischer Fachverband für Orientierungslauf

Unter dem Titel „Athleta 2025“ gelangen bei der Justizwache Ausbildungsplätze für Spitzensportler*innen zur Ausschreibung. Die Bewerbungsfrist endet am 30. November 2024.

Es handelt sich um eine auf drei Jahre befristete Tätigkeit, die am 7. April 2025 beginnt und am 6. April 2028 endet.

Das Monatsentgelt beträgt mindestens 2.295,90 Euro brutto.

Die Ausbildung erfolgt vorerst in der Strafvollzugsakademie und umfasst eine geblockte Präsenzausbildung im Landessportzentrum VIVA in Steinbrunn (Burgenland, nahe Neufeld) sowie Praxis in Justizanstalten und Forensisch-therapeutischen Zentren.

Die Ausbildung wird so organisiert, dass die Erfordernisse der Grundausbildung sowie gleichermaßen die trainingsspezifischen Anforderungen der Athletinnen und Athleten Berücksichtigung finden.

Folgende Tätigkeiten erwarten die Auszubildenden:

  • allgemeiner Justizwachdienst (Vorführung und Bewachung der Insassinnen oder Insassen in und
    außerhalb der Justizanstalten)
  • Abteilungsdienst (Beaufsichtigung und Betreuung der Insassinnen oder Insassen in den
    Abteilungen)
  • Dienst in den Arbeitsbetrieben und Werkstätten (Beaufsichtigung, Anleitung und Unterweisung der
    Insassinnen oder Insassen bei der Arbeit)

Bei positiver Ablegung der Dienstprüfung ist nach Ablauf des befristeten Dienstverhältnisses die Begründung eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses als Exekutivbeamtin/Exekutivbeamter der Verwendungsgruppe E2c bzw. E2b vorgesehen.

Erfordernisse
• österreichische Staatsbürgerschaft
• volle Handlungsfähigkeit
• ein Lebensalter von mindestens 18 Jahren bei Eintritt in den Bundesdienst
• Führerschein der Klasse B (Dieser kann während der Grundausbildung nachgereicht werden. Der Besitz einer Lenkberechtigung der Klasse B gilt als Voraussetzung für die Zulassung zur Dienstprüfung.)
• Ableistung des Grundwehr- oder Zivildienstes ist erwünscht (Bei Ableistung des Zivildienstes ist das Erlöschen der Zivildienstpflicht gemäß § 6b Zivildienstgesetz zu beantragen).
• gegen den/die Bewerber:in darf zum Zeitpunkt der Bewerbung weder ein Straf- noch Disziplinarverfahren anhängig sein; weiters dürfen gerichtliche Vorstrafen, die auf eine mangelnde Berufseignung schließen lassen, oder schwerwiegende disziplinäre Verurteilungen nicht vorliegen
• ausreichende Rechen- und Rechtschreibkenntnisse
• EDV-Kenntnisse erwünscht
• erfolgreiche Ablegung eines psychologischen Eignungstests
• persönliches Vorstellungsgespräch
• körperliche Eignung
• Ausreichende Sehleistung

Für die Aufnahme in den BMJ-Spitzensportkader gelten zusätzlich folgende Voraussetzungen:

• Mitgliedschaft in einem nationalen Kader (A-, B- oder vergleichbarer Kader) einer vom BMJ geförderten Sportart; das sind Einzel- und Duosportarten sowie Teamsportarten, insbesondere Erbringen der sportlichen Leistungen nach den Einstufungsrichtlinien des BMJ

• Reihung und Prognose der sportlichen Leistungsfähigkeit und –entwicklung, die vom jeweiligen Fachverband auszustellen ist

• Identifikation der Sportlerin bzw. des Sportlers mit der Exekutive

• Integration in die österreichische Leistungssportförderung

Mitglieder der ÖFOL-Kader sind eingeladen, sich bei Interesse im ÖFOL Sekretariat (office@oefol.at) zu melden. Weitere Unterlagen werden dann zugesendet.

in Verbandsmitteilungen

3. Oktober 2024